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   BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 945/93   

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BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 945/93 (https://dejure.org/1995,31391)
BAG, Entscheidung vom 23.08.1995 - 5 AZR 945/93 (https://dejure.org/1995,31391)
BAG, Entscheidung vom 23. August 1995 - 5 AZR 945/93 (https://dejure.org/1995,31391)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 184/92

    Bezahlte Freistellung am 24. und 31. 12.; mittelbare Frauendiskriminierung

    Auszug aus BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 945/93
    Das europarechtliche Lohngleichheitsgebot für Mann und Frau (Art. 119 Abs. 1 EG-Vertrag, Richtlinie Nr. 75/117/EWG) ist durch die gemeinschaftskonform auszulegende Bestimmung des § 612 Abs. 3 BGB in innerstaatliches Recht umgesetzt worden ( BAG Urteil vom 26. Mai 1993 - 5 AZR 184/92 - BAGE 73, 166, 174 = AP Nr. 42 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu II 2 der Gründe, m.w.N.).

    Der Maßstab für die Gleichheit oder die Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Arbeiten ist derselbe wie bei § 612 Abs. 3 BGB, der seinerseits gemeinschaftskonform auszulegen ist ( BAG Urteil vom 26. Mai 1993 - 5 AZR 184/92 - BAGE 73, 166, 174 f. = AP Nr. 42 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93

    Eingruppierung einer Erzieherin - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 945/93
    Er gebietet nur, "Gleiches" bzw. - soweit es um Fragen der Arbeitsvergütung geht - "Gleichwertiges" gleich zu behandeln ( BAG Urteil vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu II a der Gründe).

    Für die Frage der Gleichwertigkeit ist wie bei Art. 119 Abs. 1 EG-Vertrag ( BAG Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu B III 2 b am Ende der Gründe) auf den Gegenstand der Arbeitsleistung abzustellen.

  • BAG, 27.07.1988 - 5 AZR 244/87

    Feststellungsinteresse einer Klägerin, die eine höhere Vergütung auch für die

    Auszug aus BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 945/93
    Er gebietet nur, "Gleiches" bzw. - soweit es um Fragen der Arbeitsvergütung geht - "Gleichwertiges" gleich zu behandeln ( BAG Urteil vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu II a der Gründe).
  • EuGH, 31.05.1995 - C-400/93

    Specialarbejderforbundet i Danmark / Dansk Industri

    Auszug aus BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 945/93
    Es ist Aufgabe der für die Beurteilung des Sachverhalts zuständigen nationalen Gerichte festzustellen, ob die Arbeiten der Frauen und die der Männer gleich oder gleichwertig sind ( EuGH Urteil vom 31. Mai 1995 - Rs C-400/93 - EuroAS 1995, 130, 132).
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